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Neuigkeiten bei Veritas

Willkommen auf unserer Presse- und News-Seite! Hier informieren wir Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Erfolge und Innovationen bei der Veritas GmbH.

Von aktuellen Projekten und Partnerschaften über wissenschaftliche Erkenntnisse bis hin zu Einblicken in die Zukunft der telemedizinischen Versorgung – bleiben Sie immer auf dem Laufenden über unsere Fortschritte und das Engagement für eine bessere, patientenzentrierte Intensivpflege.

Besuchen Sie uns regelmäßig, um alle Neuigkeiten rund um Veritas und die Zukunft der telemedizinischen Betreuung in der außerklinischen Intensivpflege zu erfahren.

Wir freuen uns, unsere neueste wissenschaftliche Arbeit im Thieme-Verlag präsentieren zu können. In dieser Studie untersuchen wir, wie regelmäßige pneumologische Videovisiten die fachärztliche Versorgung von Patienten in der außerklinischen Intensivpflege verbessern können.

Interessiert an weiteren Details?

Wenn Sie die vollständige Publikation aus wissenschaftlichem Interesse lesen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter

info@veritas-videoconsult.de.

Potenzialerhebung bleibt 2025 verbindlich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege im Hinblick auf die Übergangsregelung zur Potenzialerhebung geändert. Dies ist von vielen Akteuren als bloße Verschiebung der Einführung der Potenzialerhebung verstanden worden. Wenn man den G-BA-Beschluss vom 5. Dezember 2024 einmal näher betrachtet, fällt aber ins Auge, dass die Nachweisverpflichtungen für den Fall, dass keine Potenzialerhebung erfolgt, deutlich gestiegen sind.

In der ersten Übergangsregelung war befristet bis zum 31.12.2024 die Muss-Regelung in eine Soll-Regelung überführt worden. In der bis zum 30.06.2025 geltenden zweiten Übergangsregelung kann man nun eigentlich nicht mehr von einer Soll-Regelung sprechen. Sie ist eher eine Muss-Regelung, bei der unter engen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind. Erfolgt eine Verordnung ohne vorherige Potenzialerhebung, so muss zukünftig auf dem Verordnungsvordruck eine Begründung angegeben werden, warum eine Potenzialerhebung nicht möglich war. Dies wird flankiert durch eine Hinwirkungspflicht des Verordners. Der Begründung des G-BA zu dem Beschluss ist zu entnehmen, dass dieser von einer gewissenhaften Prüfung ausgeht. Angesichts der hohen Zahl von Verordnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst, ist davon auszugehen, dass hier eine Prüfroutine eingeführt wird. Lediglich allgemeine Angaben werden danach als Begründung nicht mehr ausreichen. Weiterhin ist zu erwarten, dass auch geprüft wird, ob der Verordnung aktiv auf eine Potenzialerhebung hingewirkt hat, in dem er z.B. den Pflegedienst auf geeignete Möglichkeiten hingewiesen hat.

Ist die Potenzialerhebung ohne ausreichende Begründung unterlassen worden, so stellt sich dies als Qualitätsmangel bei der Außerklinischen Intensivpflege dar, der wiederum eine Prüfung und ggfs. finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Insoweit darf der Beschluss nicht als Verlängerung verstanden werden, bei der man erst einmal untätig abwarten kann. Der G-BA erwartet erkennbar, dass Verordner und Pflegedienste Potenzialerhebungen nunmehr auch als Pflegestandard ernsthaft umsetzen.

Der G-BA Beschluss bringt noch eine weitere, enggefasste Neuregelung. Für Patienten, die schon vor dem 31. Oktober 2023 Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhielten und bei denen im Rahmen einer Potenzialerhebung festgestellt wurde, dass bei ihnen keine Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung ihrer Situation besteht, kann diese bei zukünftigen Verordnungen wegfallen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.g-ba.de/beschluesse/6944/

(Dr. Stephan Porten, Veritas GmbH – Januar 2025)

Sie finden unseren Artikel in der Helix Q3 2024 auf den Seiten 24 – 27